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Sommer 03 Scheinkriterien zu den Vorlesungen
von
Prof. Dr. V. Schulz

Vorbemerkung : Aufgrund aktueller Sparzwänge ist es leider nicht mehr möglich, einen Übungsbetrieb in bisher gewohnter Form mit korrigierten Hausaufgaben, deren erzielte Punktezahl Grundlage für die Scheinvergabe ist, aufrecht zu erhalten. Tutorienmittel sind nicht mehr in ausreichender Höhe verfügbar. Daher wird gegenwärtig mit Alternativlösungen experimentiert, wodurch es zu unterschiedlichen Scheinkriterien bei verschiedenen Dozenten kommen kann, deren Erfolg sich erst im nachhinein herausstellen wird. Um die Bearbeitung der Übungsaufgaben, ohne die ein Erwerb mathematischer Fähigkeiten nicht möglich ist, zuverlässig zu gewährleisten, ist ein sanfter Ansporn nötig. Dieser wurde bisher durch die Punktevergabe auf Hausaufgaben gewährleistet und muss nun auf andere Art realisiert werden.

Übungsaufgaben : Es werden jede Woche Übungsaufgaben gestellt. Hierbei wird zwischen zwei Typen unterschieden: Pflichtaufgaben und Ergänzungsaufgaben. Letztere werden durch einen Stern gekennzeichnt.

Klausur : Zum Semesterende wird eine Klausur gestellt. Dabei wird im Regelfall eine erzielte Punktzahl von mindestens 50% der erforderlichen Punktzahl für den Scheinerwerb gefordert. Im Einzelfall kann diese Mindestpunktzahl variieren zwischen 40% und 60% (siehe nächste Punkte).

Vorrechnen von Pflichtaufgaben : In einer idealen Welt ist jede/r Studierende hochmotiviert und kaum zu bremsen, wenn es darum geht, sich in den Übungen zu engagieren. Wenn es gelingt, diesen Idealzustand zu etablieren, sind keine weiteren Regelungen erforderlich. Für den Fall einer weniger idealen Welt soll die folgende Regelung dazu dienen, einen sanften Ansporn zum Engagement in den Übungen zu geben:

Im Falle eines Fehlschlages beim Vorrechnen einer Pflichtaufgabe erhöht sich die für die/den Studierende/n zum Scheinerwerb erforderliche Mindestpunktzahl um 5% (bis insgesamt auf maximal 60%).

Hierbei gilt als Fehlschlag, wenn ein/e Studierende/r zum Vorrechnen einer Pflichtaufgabe explizit aufgefordert wird (ohne sich für diese Aufgabe freiwillig gemeldet zu haben) und diese nicht erfolgreich vorrechnet. Bei einer freiwilligen Meldung zum Vorrechnen besteht -- unabhängig vom Erfolg des Vorrechnens -- keine Gefahr, die persönliche Mindestpunktzahl in der Klausur zu erhöhen.

Es gilt als doppelter Fehlschlag, wenn ein/e Studierende/r während des gesamten Semesters kein einziges Mal vorrechnet.

Bonus durch Ergänzungsaufgaben : Wenn sich ein/e Studierende/r bereit erklärt, eine noch nicht vorgerechnete Ergänzungsaufgabe vorzurechnen und diese erfolgreich vorrechnet, kann sie/er die in der Klausur persönlich erforderliche Mindestpunktzahl um 5% senken. Unter 40% kann diese Mindestpunktzahl jedoch nicht gesenkt werden. Die Gefahr der Erhöhung der persönlichen Mindestpunktzahl in der Klausur durch Misserfolg beim Vorrechnen einer Ergänzungsaufgabe besteht ebenfalls nicht.

Zusammenfassung : p_K = min{ 60% , max{ 40% , 50% + n*5% } },

wobei:
p_K = persönliche Klausur-Mindestprozentzahl für Scheinerhalt
n = #(Fehlschääge bei Pflichtaufgaben) - #(Erfolge bei Ergänzungsaufgaben)






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Fachbereich IV - Mathematik
Universität Trier, 54286 Trier
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