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Sommer 03 |
Scheinkriterien zu den Vorlesungen von
Prof. Dr. V. Schulz
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Vorbemerkung : |
Aufgrund aktueller Sparzwänge ist es leider nicht mehr
möglich, einen Übungsbetrieb in bisher gewohnter Form mit korrigierten
Hausaufgaben, deren erzielte Punktezahl Grundlage für die Scheinvergabe
ist, aufrecht zu erhalten. Tutorienmittel sind nicht mehr in ausreichender
Höhe verfügbar. Daher wird gegenwärtig mit Alternativlösungen
experimentiert, wodurch es zu unterschiedlichen Scheinkriterien bei
verschiedenen Dozenten kommen kann, deren Erfolg sich erst im nachhinein
herausstellen wird. Um die Bearbeitung der Übungsaufgaben, ohne die ein
Erwerb mathematischer Fähigkeiten nicht möglich ist, zuverlässig zu
gewährleisten, ist ein sanfter Ansporn nötig. Dieser wurde bisher durch
die Punktevergabe auf Hausaufgaben gewährleistet und muss nun auf andere
Art realisiert werden. |
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Übungsaufgaben : |
Es werden jede Woche Übungsaufgaben gestellt. Hierbei wird
zwischen zwei Typen unterschieden: Pflichtaufgaben und
Ergänzungsaufgaben. Letztere werden durch einen Stern
gekennzeichnt.
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Klausur : |
Zum Semesterende wird eine Klausur gestellt. Dabei wird im
Regelfall eine erzielte Punktzahl von mindestens 50% der erforderlichen
Punktzahl für den Scheinerwerb gefordert. Im Einzelfall kann diese
Mindestpunktzahl variieren zwischen 40% und 60% (siehe nächste
Punkte). |
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Vorrechnen von Pflichtaufgaben : |
In einer idealen Welt ist jede/r Studierende hochmotiviert
und kaum zu bremsen, wenn es darum geht, sich in den Übungen zu
engagieren. Wenn es gelingt, diesen Idealzustand zu etablieren, sind keine
weiteren Regelungen erforderlich. Für den Fall einer weniger idealen Welt
soll die folgende Regelung dazu dienen, einen sanften Ansporn zum
Engagement in den Übungen zu geben:
Im Falle eines Fehlschlages
beim Vorrechnen einer Pflichtaufgabe erhöht sich die für die/den
Studierende/n zum Scheinerwerb erforderliche Mindestpunktzahl um 5% (bis
insgesamt auf maximal 60%).
Hierbei gilt als Fehlschlag, wenn ein/e
Studierende/r zum Vorrechnen einer Pflichtaufgabe explizit aufgefordert
wird (ohne sich für diese Aufgabe freiwillig gemeldet zu haben) und diese
nicht erfolgreich vorrechnet. Bei einer freiwilligen Meldung zum
Vorrechnen besteht -- unabhängig vom Erfolg des Vorrechnens -- keine
Gefahr, die persönliche Mindestpunktzahl in der Klausur zu
erhöhen.
Es gilt als doppelter Fehlschlag, wenn ein/e
Studierende/r während des gesamten Semesters kein einziges Mal vorrechnet.
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Bonus durch Ergänzungsaufgaben : |
Wenn sich ein/e Studierende/r bereit erklärt, eine noch
nicht vorgerechnete Ergänzungsaufgabe vorzurechnen und diese erfolgreich
vorrechnet, kann sie/er die in der Klausur persönlich erforderliche
Mindestpunktzahl um 5% senken. Unter 40% kann diese Mindestpunktzahl
jedoch nicht gesenkt werden. Die Gefahr der Erhöhung der persönlichen
Mindestpunktzahl in der Klausur durch Misserfolg beim Vorrechnen einer
Ergänzungsaufgabe besteht ebenfalls nicht. |
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Zusammenfassung : |
p_K = min{ 60% , max{ 40% , 50% + n*5% } },
wobei: p_K = persönliche Klausur-Mindestprozentzahl für
Scheinerhalt n = #(Fehlschääge bei Pflichtaufgaben) - #(Erfolge bei
Ergänzungsaufgaben) |
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Fachbereich IV -
Mathematik |
Universität Trier, 54286
Trier | |
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